Fragen
der Bilanzierung und Bewertung und die Ausübung entsprechender
Wahlrechte stehen bei der Erstellung des Jahresabschlusses im
Vordergrund und bedürfen einer ausführlichen Beratung. Der nach
handelsrechtlichen Vorschriften erstellte Jahresabschluss ist die
Zusammenfassung und das Ergebnis Ihrer unternehmerischen Tätigkeit
des Geschäftsjahres.
Wir erstellen Ihren Jahresabschluss und
fertigen auf Wunsch einen ausführlichen Erläuterungsbericht.
Wenn Sie zur Offenlegung Ihres handelsrechtlichen Jahresabschlusses verpflichtet sind, erstellen wir auf Wunsch eine verkürzte Offenlegungsbilanz und übermitteln diese an den elektronischen Bundesanzeiger.
Aus dem handelsrechtlichen Jahresabschluss entwickeln wir unter Berücksichtigung der abweichenden steuerrechtlichen Gewinnermittlungsvorschriften Ihren steuerlichen Gewinn, erstellen eine Steuerbilanz und übermitteln diese entsprechend den gesetzlichen Vorschriften an das Finanzamt.
Neben den klassischen Jahresabschlüssen erstellen wir für Sie u. a.
- Gewinnermittlungen
nach § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz
(Einnahmen-Überschuss-Rechnungen)
- Eröffnungsbilanzen
- Zwischenabschlüsse
- Sonder- und Ergänzungsbilanzen
- Schlussbilanzen






















