Diekmann Steuerberatung Leer Steuerberater Dipl.-Kfm. Helmut Diekmann
Sonntag, 20. Mai 2012
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Abschlüsse nach Handels- und Steuerrecht

Fragen der Bilanzierung und Bewertung und die Ausübung entsprechender Wahlrechte stehen bei der Erstellung des Jahresabschlusses im Vordergrund und bedürfen einer ausführlichen Beratung. Der nach handelsrechtlichen Vorschriften erstellte Jahresabschluss ist die Zusammenfassung und das Ergebnis Ihrer unternehmerischen Tätigkeit des Geschäftsjahres.

Wir erstellen Ihren Jahresabschluss und fertigen auf Wunsch einen ausführlichen Erläuterungsbericht.

Wenn Sie zur Offenlegung Ihres handelsrechtlichen Jahresabschlusses verpflichtet sind, erstellen wir auf Wunsch eine verkürzte Offenlegungsbilanz und übermitteln diese an den elektronischen Bundesanzeiger.

Aus dem handelsrechtlichen Jahresabschluss entwickeln wir unter Berücksichtigung der abweichenden steuerrechtlichen Gewinnermittlungsvorschriften Ihren steuerlichen Gewinn, erstellen eine Steuerbilanz und übermitteln diese entsprechend den gesetzlichen Vorschriften an das Finanzamt.

Neben den klassischen Jahresabschlüssen erstellen wir für Sie u. a.

- Gewinnermittlungen nach § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz
  (Einnahmen-Überschuss-Rechnungen)

- Eröffnungsbilanzen

- Zwischenabschlüsse

- Sonder- und Ergänzungsbilanzen

- Schlussbilanzen